von pichel » Mo 24. Jan 2022, 11:21
Moin!
in den letzten Releases habe ich Anpassungen eingebaut, die nur im Zusammenhang mit dem Steuerecht in Deutschland relevant waren. Es ist gut möglich, dass dadurch die Kompatibilität mit dem österreichischen Recht gelitten hat. Insbesondere bin ich mir nicht sicher, ob die Besteuerung von Trinkgeldern in Abhängigkeit von Beschäftigungsstatus (Arbeitgeber/Inhaber, Arbeitnehmer) oder Besteuerungen von Barein- und auslagen in Abhängigkeit von deren Zweck (Privat, Geldtransit, usw.) auch in Österreich so gilt. Bis zu einem gewissen Grad kann ich das vielleicht durch Konfigurationen, die der Benutzer selbst vornehmen kann, abfangen. Aber auch das hat seine Grenzen.
Ebenso bin ich selbst nicht von der Lösung überzeugt, für die RKSV-Signierung ein externe Komponente wie cBird oder QRK anzubinden. Eigentlich sollte das die Kassensoftware selbst übernehmen.
Seit Version 2.0 können Benutzer einstellen, ob Sie Ihren Betrieb auf meiner Seite veröffentlichen wollen (
http://www.ordersprinter.de/deutschland-betriebe.php). Auch wenn nur ein kleiner Teill der Anwender dieses Feature aktiviert hat (oder überhaupt auf 2.x upgedatet hat), so zeigt es mir doch, dass OrderSprinter in Österreich offenbar kaum bis gar nicht mehr genutzt wird.
Vor diesem Hintergrund und dem Fakt, dass es mir im Rahmen meiner Zeit fast unmöglich ist, zwei komplett verschiedene Steuersysteme parallel zu pflegen, werde ich wohl oder übel die Unterstützung des österreichischen Modus bald auslaufen lassen müssen. Ich werde es sicher nicht ganz abschalten, aber der Benutzer wird eine Warnung eingeblendet bekommen, dass er einen nicht mehr offiziell unterstützten Modus verwendet.
Das ist natürlich traurig, weil OrderSprinter in der Vergangenheit, also vor der RKSV, in Österreich sehr verbreitet war.
Gruß,
Stefan
Moin!
in den letzten Releases habe ich Anpassungen eingebaut, die nur im Zusammenhang mit dem Steuerecht in Deutschland relevant waren. Es ist gut möglich, dass dadurch die Kompatibilität mit dem österreichischen Recht gelitten hat. Insbesondere bin ich mir nicht sicher, ob die Besteuerung von Trinkgeldern in Abhängigkeit von Beschäftigungsstatus (Arbeitgeber/Inhaber, Arbeitnehmer) oder Besteuerungen von Barein- und auslagen in Abhängigkeit von deren Zweck (Privat, Geldtransit, usw.) auch in Österreich so gilt. Bis zu einem gewissen Grad kann ich das vielleicht durch Konfigurationen, die der Benutzer selbst vornehmen kann, abfangen. Aber auch das hat seine Grenzen.
Ebenso bin ich selbst nicht von der Lösung überzeugt, für die RKSV-Signierung ein externe Komponente wie cBird oder QRK anzubinden. Eigentlich sollte das die Kassensoftware selbst übernehmen.
Seit Version 2.0 können Benutzer einstellen, ob Sie Ihren Betrieb auf meiner Seite veröffentlichen wollen (http://www.ordersprinter.de/deutschland-betriebe.php). Auch wenn nur ein kleiner Teill der Anwender dieses Feature aktiviert hat (oder überhaupt auf 2.x upgedatet hat), so zeigt es mir doch, dass OrderSprinter in Österreich offenbar kaum bis gar nicht mehr genutzt wird.
Vor diesem Hintergrund und dem Fakt, dass es mir im Rahmen meiner Zeit fast unmöglich ist, zwei komplett verschiedene Steuersysteme parallel zu pflegen, werde ich wohl oder übel die Unterstützung des österreichischen Modus bald auslaufen lassen müssen. Ich werde es sicher nicht ganz abschalten, aber der Benutzer wird eine Warnung eingeblendet bekommen, dass er einen nicht mehr offiziell unterstützten Modus verwendet.
Das ist natürlich traurig, weil OrderSprinter in der Vergangenheit, also vor der RKSV, in Österreich sehr verbreitet war.
Gruß,
Stefan