Frage: KassenSichV für Vereine

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NicoS
Beiträge: 17
Registriert: Di 7. Jan 2020, 09:56

Frage: KassenSichV für Vereine

Beitrag von NicoS »

Hallo Zusammen,
mein Name ist Nico und ich habe OrderSprinter bei uns in der Feuerwehr erfolgreich an unseren letzten zwei Veranstaltungen eingeführt.
Bei uns wird das System quasi im Mischbetrieb eingesetzt. Zum einen gibt es die Bedienungen die mit Ordersprinter die Bestellungen aufnehmen, Essen und Getränke welche dann an die entsprechenden Arbeitsbondrucker laufen.
Die Tische, die so aufgenommen wurden, werden natürlich auch über die Kassenfunktion abgerechnet.
Zum anderen, gibt es den Vorgang das an der Theke direkt bestellt und bezahlt wird, diese Bestellungen werden nicht in Ordersprinter Bonniert, sondern direkt entgegengenommen und in die „Offene Kasse“ abgerechnet. Das gleiche Vorgehen gilt für die Essensausgabe.

Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich dann dem Tischen oder der Personen welche mit Ordersprinter abgerechnet wurden zukünftig einen Kassenzettel ausgeben?
Letztendlich ist es ja so, dass nicht alle Getränke und Speisen über das System laufen und somit niemals eine komplette Nachvollziehbarkeit der Beträge bestehen wird.

Oder gibt es eine Ausnahmeregelung für Vereine oder Institutionen welche Veranstaltungen abhalten? Irgendwie werde ich aus der gesamten Sache nicht richtig schlau und würde mich über Eure Rückmeldungen, Anregungen und Gedanken sehr freuen.
Vielleicht können wir es mit einer klaren Aussage anderen Vereinen einfacher gestalten das System weiterhin sinnvoll einzusetzen. Es wäre schade, wenn sich das System so nicht mehr einsetzen lässt, da es eine riesige Erleichterung erbracht hat.

Liebe Grüße
Nico
pichel
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Re: Frage: KassenSichV für Vereine

Beitrag von pichel »

Hallo Nico,

ich nehme mal an, dass du in OS in Deutschland einsetzt und damit an die GoBD und Kassensichv gebunden bist. Dann halte ich einen Mischbetrieb, wie du ihn beschreibst, für sehr problematisch. Anders als in vielen anderen Ländern ist man in D. nicht gezwungen, eine elektr. Kasse einzusetzen. Aber wenn man ein Kassensystem in einem Betrieb einsetzt, muss man das konsequent machen und darf nicht einzelne Bereiche davon ausklammern und über eine offene Kasse laufen lassen. Ich mag die GoBD in dem Punkt missverstanden haben, also überprüfe es am besten selbst anhand der GoBD und der öffentlichen BMF-Schreiben, die die GoBD konkretisieren und Gesetzescharakter besitzen.

Die offene Kasse klingt am Anfang komfortabel, aber im Grunde ist es viel schwieriger, nachzuweisen, dass man nichts unterschlägt. Könnt ihr bei der offenen Kasse denn wenigstens nachweisen, dass korrekt abgerechnet wird? Gibt es z.B. ein Zählprotokoll?

Gruß,

Stefan
Stefan Pichel
Entwickler der Kassensoftware OrderSprinter (http://www.ordersprinter.de)
NicoS
Beiträge: 17
Registriert: Di 7. Jan 2020, 09:56

Re: Frage: KassenSichV für Vereine

Beitrag von NicoS »

Guten Morgen Stefan,
ja genau das System wird in DE eingesetzt.
Letztendlich bleiben wir mit den Veranstaltungen unter dem Jahresfreibetrag somit ist keine Steuerprüfung erforderlich.
Somit wird die Kasse nach jeder Veranstaltung doppelt gezählt. Es werden alle Belege für Essen und Getränke eingerechnet und dann das gesamte Fest abgerechnet.
Am Ende des Geschäftsjahres wird die Kasse durch zwei Kassenprüfer auf ihre Richtigkeit kontrolliert und der Kassierer entsprechend entlastet.
Ich glaube, du schlägst zu viele Brücken zur Gastronomie bei der natürlich die Nachweispflicht durch deutlich höhere Umsätze besteht.
Oder ich beurteile das ganze Thema falsch.

Grüße
Nico
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