Hallo Stefan,
könnte man die Einzweckgutscheine nicht auch so gestalten, dass man die Summe nicht festlegen muss, sondern diese wie bei der Preisangabe abgefragt wird? Somit könnte man einen einzigen Artikel "Gutscheinverkauf" und einen Artikel "Gutscheineinlösung" anlegen. Evtl. könnte man dann bei der Einlösung den Betrag des Gutscheins (müsste doch über die abgefragte Gutscheinnummer bekannt sein) als negativen Wert gegen Produkte oder Dienstleistungen in der Kasse verbuchen.
Gruß,
Bernd
Gutscheine
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Re: Gutscheine
Hallo Bernd,
ich hab die Anregung aufgenommen. Solange man das nicht für die Nutzung von Mehrzweckgutscheinen missbraucht, sehe ich darin kein rechtliches Problem.
Gruß,
Stefan
ich hab die Anregung aufgenommen. Solange man das nicht für die Nutzung von Mehrzweckgutscheinen missbraucht, sehe ich darin kein rechtliches Problem.
Gruß,
Stefan
Stefan Pichel
Entwickler der Kassensoftware OrderSprinter (http://www.ordersprinter.de)
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