Hallo allerseits,
das BMF hat mal wieder ein neues sogenanntes "Schreiben" herausgebracht. Darin ist die Mitteilungspflicht konkretisiert. Man sollte sich das Schreiben vom 17.6.2019 dringend durchlesen (einfach mal googeln) und danach handeln, weil eine Nichtbefolgung zu einer Schätzung führen kann.
Wenn ich mal wieder Zeit habe, werde ich auf den Inhalt genauer eingehen und es auf meiner Webseite beschreiben.
Gruß,
Stefan
Achtung: BMF-Schreiben vom 17.6.2019
-
- Administrator
- Beiträge: 1171
- Registriert: So 13. Sep 2015, 19:48
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Achtung: BMF-Schreiben vom 17.6.2019
Stefan Pichel
Entwickler der Kassensoftware OrderSprinter (http://www.ordersprinter.de)
Entwickler der Kassensoftware OrderSprinter (http://www.ordersprinter.de)