Wie sind Trinkgelder korrekt zu verbuchen?

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pichel
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Wie sind Trinkgelder korrekt zu verbuchen?

Beitrag von pichel »

Hallo,

vor einigen Tagen hat ein Prüfer bei einem Anwender ganz genau hingeschaut und bemängelt, dass die eingenommenen Trinkgelder in seinem Betrieb nicht genau erfasst wurden.

In OrderSprinter kann man bei jeder Abrechnung das Trinkgeld angeben und es wird auch intern protokolliert und in der Statistikansicht sowie bei den Tageserfassungen pro Anwender aufgeführt. Ebenso kann man bei Barauslagen angeben, ob diese als Trinkgeld-Auslage für den Arbeitgeber (AG) oder Arbeitnehmer (AN) geschieht.

Da die Trinkgelder in der Regel steuerfrei sind, zumindest wenn sie für den Arbeitnehmer sind, habe ich sie nicht als Umsatz gerechnet und es könnte sich dabei eine schwer erklärbare Differenz zwischen registriertem Gewinn und dem entnehmbaren Bargeldbestand ergeben.

Es ist zwar in OrderSprinter alles protokolliert, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die Bearbeitung und das Reporting korrekt ist. Wer hat hier Ahnung und kann mir weiterhelfen? Konkret habe ich folgende Fragen bzgl. Trinkgeld, welches bei der Bezahung ins gleiche Portemonnaie wie die Artikelbezahlung geht (also nicht das Schweinchen auf der Theke):
- Wie muss Trinkgeld, welches beim Abrechnen in die gleiche Kasse wie die Bezahlung wandert, im System erfasst werden? Muss es als eine Einnahme auch von der TSE verbucht werden? Muss es auf dem Kassenbon stehen? Macht es einen Unterschied, ob die Abrechnung der AG oder AN macht?
- Wenn bis zur Tagesabrechnung Betrag X bezahlt und Y als Trinkgeld gegeben wurde, findet sich im Kassenbestand bisher nur X. Ist das korrekt? Wenn ich dort X+Y angebe, passt das ja nicht zu der Summe der Kassenbonbeträge, auf denen das Trinkgeld bisher nicht erscheint.
- Wenn man nun nach der Tageserfassung das ganze Geld aus der Kasse entnimmt, ist das TG ja auch enthalten. In der jetzigen Version würde dann in OrderSprinter ein Negativbetrag entstehen, weil das TG nicht dem Bargeldbestand zugerechnet wurde. Das ist sicherlich nicht ok. Wie muss es also besser protokolliert werden?

Auch wenn alle Einnahmen inkl. der TG, wenn der Anwender sie bei der Abrechnung einträgt oder per Wechselgeldrechner errechnen lässt, aufgezeichnet und später nachvollziehbar sind, glaube ich beim Thema TG noch eine Lücke in der Implementation zu haben.

Weiß jemand, wie das korrekt zu machen ist oder kennt jemanden, der mich dahingehend beraten kann (am liebsten kostenfrei...)? Ich möchte nicht, dass Anwender wegen fehlerhafter Verbuchung Probleme bekommen.

Gruß,

Stefan
Stefan Pichel
Entwickler der Kassensoftware OrderSprinter (http://www.ordersprinter.de)
thomas_eburg
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Re: Wie sind Trinkgelder korrekt zu verbuchen?

Beitrag von thomas_eburg »

Hallo und vorab hoffe ich alle bei bester Gesundheit.
ICH ... bin weder Finanzfachmann noch Steuerberater, das möchte ich betonen.
(Nur zur Sicherheit ... meine Meinung ist aus "Internetrecherche")
--- ZITAT VON DER STARTSEITE :
Bis dahin empfehle ich allen Anwendern, das Trinkgeld nicht beim Kassieren in den betrieblichen Kassenbestand aufzunehmen,
sondern zum Beispiel den Gästen ein Sparschweinchen am Ausgang hinzustellen und diese Einnahmen später
an die Arbeitnehmer zu verteilen. Dann ist man auf der rechtlich sicheren Seite. ZITAT ENDE ---
DAS - GLAUBE ICH NICHT !!
Das Trinkgeld muß meines Wissens einen "persönlichen Bezug" behalten. Der Kunde gibt also bewußt - ungezwungen -
für eine gute Dienstleistung ein Trinkgeld ... und kann z.B. auch sagen : für die Küche, obwohl er/sie die Küchenmitarbeiter
gar nicht gesehen hat. (und entschuldigt : ist sicher nicht korrekt "m-w-d" kompatibel, was ich schreibe)
Ein Topf oder Sparschwein als Sammelquelle fürs Trinkgeld ist als wohl NICHT richtig.
--- ICH ZITIERE NOCHMAL ... aus einer Quelle im Internet - aber nur SINNGEMÄSS
Trinkgeldboxen wie auch Sparschweine dafür sind buchungstechnisch wie Kassen zu behandeln.
Die gesammelten Trinkgelder müssen zunächst als Betriebseinnahmen gebucht werden.
Die Auszahlung der Trinkgelder auf die Mitarbeiter stellt dann eine Betriebsausgabe dar. ZITAT ENDE ---
Doch auch hier gilt : es müßte quasi jeder Mitarbeiter "SEIN" Trinkgeld erhalten.
Ich würde es sinngemäß so umsetzen : Artikel anlegen (ohne MWST?), Trinkgeld Bedienung ... Trinkgeld Küche ... wie auch immer.
Also zumindest eine Aufsplittung, nicht alles in einen Pott.
Und dann später eine Buchung als Betriebsausgabe mit Bezug auf den Mitarbeiter oder "Bereich" wie Küche.
NOCHMAL : Nur so eine Idee, wie ich es machen würde, mit den Infos die ich gefunden habe.
Ob das dann für einen Prüfer korrekt ist, weiss ich nicht. Sagen wir so : ICH ... könnte dann nachweisen,
das ich mir Mühe gegeben habe, die Gesetzlichen Vorgaben umzusetzen ... das sollte zumindest
vor einer zusätzlichen "Strafe" schützen.
Ich wünsche EUCH ALLEN weiterhin GESUNDHEIT, derzeit steht ja leider zu befürchten, das
die Gastronomie und ähnliche Bereiche mal wieder Ihr Weihnachtsgeschäft durch die
zögerliche Corona - Behandlung im Herbst gerade in Deutschland regelrecht "versaut" bekommen.
Entschuldigung für den Begriff ...
Thomas
pichel
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Re: Wie sind Trinkgelder korrekt zu verbuchen?

Beitrag von pichel »

Hallo,

in der Tat ist es echt schwierig, verlässliche Informationen zu bekommen. Der Hinweis mit dem Sparschwein kam von einem Steuerprüfer, so dass ich davon ausgegangen war, dass dies die legale Variante ist.

Im Internet gibt es verschiedene Aussagen dazu. Ich bin kein Rechtsanwalt und möchte mich zu einem Workaround eigentlich gar nicht mehr äußern (habe den Hinweis auf der Homepage auch entsprechend angepasst), sondern meine Energie stattdessen dafür einsetzen, dass OrderSprinter bald korrekt Trinkgelder behandeln kann.

Gruß,

Stefan
Stefan Pichel
Entwickler der Kassensoftware OrderSprinter (http://www.ordersprinter.de)
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