TSE Verfahrensdokumentation - Umgang im Verleih

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daniel
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TSE Verfahrensdokumentation - Umgang im Verleih

Beitrag von daniel »

Hallo zusammen,

hatte heute Kontakt zum Finanzamt wegen TSE und diverse Info`s bekommen (siehe unten).
1)- hat hier schonn jemand das mit der "Verfahrensdokumentation" gelöst?
2)- mein Plan ist es die Kasse an Vereine zu verleihen und im Anschluss die Daten "DSFinV-Export (zip)" dem jeweiligen Verein zur Verfügung zu stellen.
Hat hier bereits jemand Erfahrung?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Viele Grüße Daniel


Info`s des FA:
"...Die TSE muss grundsätzlich aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen (§ 146a Abs. 1 S. 2-5AO). Dieses muss bei jeder Kasse seit dem 31.03.2021 vorliegen, ansonsten ist die Kasse nicht ordnungsgemäß.

Grundsätzlich liegt eine Meldepflicht innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems vor gem § 164a Abs. 4 AO. Aktuell gibt es jedoch immer noch keine amtlich vorgeschriebenen Formulare, so dass Sie zur Zeit noch keine Meldung bei Ihrem Finanzamt vornehmen müssen bzw. können.

Wichtig ist jedoch dass Ihnen zu der Kasse eine Verfahrensdokumentation vorliegt.

Was mir aktuell noch nicht ganz klar ist, wie geben Sie die Daten an Ihre Kunden weiter? Machen Sie im Anschluss nach jeder Veranstaltung einen Export der Daten und geben Sie diese den Vereinen auf einem Speichermedium weiter?

Dem Grunde nach liegt m.E. hier ein Verleih des Kassensystems mit TSE vor.

Die Nutzung des Kassensystems durch die Vereine ist jeweils von den einzelnen Vereinen ebenfalls dem Finanzamt gem. § 146a (4) AO mitzuteilen, sobald es eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit geben wird.

Hier habe ich Ihnen noch einen Link des Bundesministerium der Finanzen mit FAQs zu diesem Thema.

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... licht.html"
pichel
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Re: TSE Verfahrensdokumentation - Umgang im Verleih

Beitrag von pichel »

Hallo Daniel,

es gibt eine veraltete explizite Verfahrensdokumentation von mir aus dem Jahr 2019 (http://www.ordersprinter.de/verfahren.pdf), also noch vor TSE-Einführung.

Die Aussagen, was so eine Verfahrensdokumentation alles beinhalten soll, gehen von FA zu FA auseinander. Ich habe mit einigen Beamten gesprochen und es gab von einem FA eine detaillierte Liste von Punkten. Ich habe mich darum gekümmert, dass diese alle im PDF-Bedienhandbuch enthalten sind und gehe davon aus, dass damit die technische Verfahrensdokumentation eigentlich damit abgedeckt ist. Nichtsdestotrotz wäre es sicher nicht schlecht, wenn ich die alte Verfahrensdoku aktualisieren würde.

Die technische Verfahrensdoku ist aber auch nur ein Teil. Zur Vollständigkeit gehört auch die betriebliche Doku: Wer hat Zugriff auf welche Module, wer macht welche Abrechnungen, wer hat den Storno-Code, usw. Das kann nur der Nutzer selbst machen.

Gruß,

Stefan
Stefan Pichel
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daniel
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Re: TSE Verfahrensdokumentation - Umgang im Verleih

Beitrag von daniel »

Hallo Stefan,
vielen vielen Dank für Deine super schnelle und hilfreiche Antwort.
Dann werde ich dem FA mal das PDF-Bedienhandbuch zur Verfügung stellen und schauen, was noch zusätzlich gefordert wird.
- mit PDF-Bedienhandbuch meinst Du die Bedienungsanleitung, welche Du bei jedem Update neu zur Verfügung stellst?
oder denkst Du die Verfahrensdokumentation aus 2019 wäre besser - ich vermute eher nicht, da noch vor TSE-Einführung?

unter dem Link https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... licht.html
habe ich folgendes gelesen: Kann man bereits benutzte TSEs an andere Anwender weitergeben bzw. verkaufen?
Ja. Wird eine TSE an einen Dritten abgegeben, ist die Außerbetriebnahme innerhalb eines Monats durch den bisherigen Nutzer über das Mitteilungsverfahren anzuzeigen. Außerdem müssen alle Daten der TSE vorher gesichert werden. Der neue Anwender hat außerdem den Stand des Transaktionszählers sowie den Stand des Signaturzählers zu dokumentieren. Es empfiehlt sich eine Dokumentation des Transaktionszähler- und Signaturzähler-Stands im Übertragungsvertrag.

daraus schließe ich, dass für einen Verleih eine Dokumentation des Transaktionszähler- und Signaturzähler-Stands in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden sollten.

Viele Grüße Daniel
pichel
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Re: TSE Verfahrensdokumentation - Umgang im Verleih

Beitrag von pichel »

Hallo Daniel,

die Verfahrensdoku von 2019 ist ja eigentlich nicht falsch, aber mittlerweile durch die zusätzlichen Implementierungen für die Umsetzung der KassenSichV unvollständig. Aber ich würde trotzdem erst mal die Bedienungsanleitung weitergeben.

Ich weiß nicht, wie sich das rechtlich verhält, wenn man ein Kassensystem an verschiedene Kunden verleiht. Bist du als Verleiher nicht weiterhin der Eigentümer der TSE?

TSE können prinzipiell von verschiedenen "Clients" genutzt werden. Man kann bei der TSE unterschiedliche Clients registrieren. Nun ist es aber so, dass ich diese Möglichkeiten nicht bis auf die Benutzeroberfläche von OrderSprinter durchgereicht habe. Wenn du dir die API der Swissbit-TSE anschaust, kannst du dir ein Skript selbst zusammenstricken, welches einen Client registriert. Innerhalb von OrderSprinter muss man dann auch an einer Stelle den gerade passenden Client-ID einsetzen. Im Moment ist der Fix auf "ORD1" gesetzt, aber man kann es direkt in der Datenbank ändern.

Die Änderung der ClientID in der Db kann ich dir erzählen, aber das Skript für die Neuregistrierung eines Clients bei der TSE müsstest du selbst schreiben, dafür fehlt mir dier Zeit. Jedenfalls glaube ich, dass das der bessere Weg ist.

Gruß,

Stefan
Stefan Pichel
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daniel
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Re: TSE Verfahrensdokumentation - Umgang im Verleih

Beitrag von daniel »

Hallo Stefan,

nach Rücksprache mit dem FA muss ich aktuell keine Verfahrensdokumentation einreichen, sollte es soweit kommen meinte das FA sollte die Bedienungsanleitung für den technischen Teil ausreichend sein.

für die Nutzung der TSE für unterschiedliche Kunden (Vereine) sieht das FA aktuell kein Problem - (da der Kunde ja auch die Anmeldung beim FA vornehmen muss) sollten nach Möglichkeit folgende Punkte beachtet werden:
- die Start- und End-Zählernummer der TSE (pro Kunde) notiert werden,
- sowie die digitalen Daten dem jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt werden.
=> Hier denke ich an den "DSFinV-Export" - wenn ich das richtig verstanden habe wird dieser mit Daten gefüllt, welche seit dem Klick auf "Starte Produktivbetrieb" angefallen sind. Da ich nach jedem Kunden das System "zurück setze" mit "Starte Produktivbetrieb" gelangen auch keine Daten von einem Kunden an den nächsten.
Sehe ich das richtig?
=> für die Start- und End-Zählernummer der TSE sollte ich die Zählernummer von dem 1. Kassenbeleg nach "Starte Produktivbetrieb" und von dem letzten Kassenbeleg nach Ende der Kundenbuchungen entnehmen können.

Mehrere Clients auf der TSE klingt für mich aus aktueller Sicht natürlich für den Verleih ideal
- ich vermute, dass hier meine Programmierkenntnisse noch nicht ausreichen, dies in einer vernünftigen Zeit zu schaffen
- solltest Du Dein anderes Groß-Projekt abgeschlossen haben und deine Ordersprinter-Prio-Liste ein Stück abgearbeitet haben,
- wäre dies ein weiterer Wunsch.

Viele Grüße Daniel
pichel
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Re: TSE Verfahrensdokumentation - Umgang im Verleih

Beitrag von pichel »

Hallo Daniel,

der Counterpart zum Dsfinvk Export ist der tar-Export der TSE (in OS über Konfirmation - TSE, dort im Drop-Down auswählen). Die beiden Exports zusammen zeigen dem Prüfer, ob es eine Manipulation gegeben hat.

Und dieser Export ist nicht filterbar, da sind dann immer alle signierten Einträge drin. aber wenn den Kunden das nichts ausmacht, und das Finanzamt das akzeptiert, ist das wahrscheinlich nicht so schlimm.

Gruß,

Stefan
Stefan Pichel
Entwickler der Kassensoftware OrderSprinter (http://www.ordersprinter.de)
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