Hallo,
wenn gewisse Beamte zu viel Zeit haben, denken sie sich lustige Sachen aus. So gibt es in Deutschland die witzige Anforderung, dass Außer-Haus-Verkäufe abh. vom Milchgehalt besteuert werden sollen. Und in Österreich werden grundsätzlich Speise/Lebensmittel und Getränke unterschiedlich besteuert, und wenn es sich dann um Beherbungsgeschäfte handelt, wird's noch spannender.
Damit man diese Anforderungen auch mit OrderSprinter ohne lästige Work-Arounds erfüllen kann, gibt es in der nun veröffentlichten Version 1.0.38 die Möglichkeit, Produkten einen Steuersatz zuzuweisen, dessen Anwendung höhere Priorität als die beiden Standard-Steuersätze (norma und To-go) hat.
Für die österreichischen Anwender habe ich in der Verwaltungsansicht in den Datenbanksettings eine Möglichkeit eingebaut, zwei verschiedene Steuersätze generell allen Speisen bzw, Getränken zuzuweisen.
Diese Änderungen finden sich hauptsächlich unter der Haube, haben aber einen grundlegenden Umbau der Datenstruktur und -logik nötig gemacht.
Viel Spaß,
Gruß,
Stefan
Version 1.0.38 mit Produkt-spezifischen Steuersätzen
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Stefan Pichel
Entwickler der Kassensoftware OrderSprinter (http://www.ordersprinter.de)
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