Hallo Jenny,
du wendest dich zwar an alle im Forum, aber lass mich als Entwickler auch meinen "Senf" dazugeben
Du bist hier auf eine Vorgabe gestoßen, die rein technisch gar nicht zu erfüllen ist. Die Unveränderbarkeit der Daten ist ein Traum aller Steuerbeamten, aber in der Realität gibt es das nicht. Und weil das mittlerweile auch die Leute verstanden haben, die uns mit solchen Regeln beglücken, hat man sich für 2019+ etwas feines Neues ausgedacht: Das Kassenmanipulationsgesetz. Das wird die Manipulationen zwar auch nicht verhindern können, aber eine Steueroptimierung wird erschwert, weil die Umsatzdaten von einer dritten Partei digital signiert werden sollen. Und da ein solcher Umstieg in Österreich mit der RKSV im letzten Jahr so wunderbar chaotisch verlaufen ist, macht man hier gerade die gleichen Fehler... (technische Detailspezifikation erst kurz vor knapp, Intransparenz, Ablehnung bereits durchdachter und funktionierender Konzepte wie INSIKA usw.)
Und da man an echten Zahlen gar nicht interessiert ist, wird es auch in unserem Land bestimmt später keine Evaluierung geben, wie viel Steuern man denn nun durch die Einführung mehr gegenüber vorher eingenommen hat und welcher finanzielle Aufwand auf Seiten des Steuerzahlers, der Gastronomen und indirekt auch der Gäste entstanden ist...
Aber ich schweife ab. In OrderSprinter habe ich in der Datenbank alle Umsatzdaten (Rechnungen und Tagesabschlüsse) mit einer digitalen Signatur versehen, so dass reine "Anpassungen" der Umsatzdaten in der DB zu Fehlern in den Datenexports führen, die vom Steuerberater bzw. dem Finanzamt erkennbar sind. Ebenso wird mitprotokolliert, wenn ein Gastronom immer abends ein Backup zieht und es eine Stunde später wieder einspielt und damit eine Stunde keine Umsätze hat. Natürlich kann man alle diese Sicherungsmaßnahmen übergehen, aber das erfordert entsprechende Programmierkenntnisse. Aber mit solchen Kenntnissen lässt sich jedes Kassensystem "optimieren".
Bleibt deine ursprüngliche Frage: Was passiert, wenn der Excel-Export vor der Übermittlung modifiziert wird. Auch da verhält es sich wie mit jeder Datenübermittlung: man wird es nicht erkennen können, wenn es gut gemacht wurde. Allerdings erlaubt die GoBD je nach Verdachtsmoment einen entsprechenden Zugriff auf die Kasse vor Ort und spätestens dann sollten derartige Änderungen auffallen.
Aber ich bin gespannt, ob auch andere Forenteilnehmer sich zu diesem Punkt äußern...
Gruß,
Stefan