Frage: KassenSichV für Vereine
Verfasst: Di 7. Jan 2020, 10:29
Hallo Zusammen,
mein Name ist Nico und ich habe OrderSprinter bei uns in der Feuerwehr erfolgreich an unseren letzten zwei Veranstaltungen eingeführt.
Bei uns wird das System quasi im Mischbetrieb eingesetzt. Zum einen gibt es die Bedienungen die mit Ordersprinter die Bestellungen aufnehmen, Essen und Getränke welche dann an die entsprechenden Arbeitsbondrucker laufen.
Die Tische, die so aufgenommen wurden, werden natürlich auch über die Kassenfunktion abgerechnet.
Zum anderen, gibt es den Vorgang das an der Theke direkt bestellt und bezahlt wird, diese Bestellungen werden nicht in Ordersprinter Bonniert, sondern direkt entgegengenommen und in die „Offene Kasse“ abgerechnet. Das gleiche Vorgehen gilt für die Essensausgabe.
Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich dann dem Tischen oder der Personen welche mit Ordersprinter abgerechnet wurden zukünftig einen Kassenzettel ausgeben?
Letztendlich ist es ja so, dass nicht alle Getränke und Speisen über das System laufen und somit niemals eine komplette Nachvollziehbarkeit der Beträge bestehen wird.
Oder gibt es eine Ausnahmeregelung für Vereine oder Institutionen welche Veranstaltungen abhalten? Irgendwie werde ich aus der gesamten Sache nicht richtig schlau und würde mich über Eure Rückmeldungen, Anregungen und Gedanken sehr freuen.
Vielleicht können wir es mit einer klaren Aussage anderen Vereinen einfacher gestalten das System weiterhin sinnvoll einzusetzen. Es wäre schade, wenn sich das System so nicht mehr einsetzen lässt, da es eine riesige Erleichterung erbracht hat.
Liebe Grüße
Nico
mein Name ist Nico und ich habe OrderSprinter bei uns in der Feuerwehr erfolgreich an unseren letzten zwei Veranstaltungen eingeführt.
Bei uns wird das System quasi im Mischbetrieb eingesetzt. Zum einen gibt es die Bedienungen die mit Ordersprinter die Bestellungen aufnehmen, Essen und Getränke welche dann an die entsprechenden Arbeitsbondrucker laufen.
Die Tische, die so aufgenommen wurden, werden natürlich auch über die Kassenfunktion abgerechnet.
Zum anderen, gibt es den Vorgang das an der Theke direkt bestellt und bezahlt wird, diese Bestellungen werden nicht in Ordersprinter Bonniert, sondern direkt entgegengenommen und in die „Offene Kasse“ abgerechnet. Das gleiche Vorgehen gilt für die Essensausgabe.
Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich dann dem Tischen oder der Personen welche mit Ordersprinter abgerechnet wurden zukünftig einen Kassenzettel ausgeben?
Letztendlich ist es ja so, dass nicht alle Getränke und Speisen über das System laufen und somit niemals eine komplette Nachvollziehbarkeit der Beträge bestehen wird.
Oder gibt es eine Ausnahmeregelung für Vereine oder Institutionen welche Veranstaltungen abhalten? Irgendwie werde ich aus der gesamten Sache nicht richtig schlau und würde mich über Eure Rückmeldungen, Anregungen und Gedanken sehr freuen.
Vielleicht können wir es mit einer klaren Aussage anderen Vereinen einfacher gestalten das System weiterhin sinnvoll einzusetzen. Es wäre schade, wenn sich das System so nicht mehr einsetzen lässt, da es eine riesige Erleichterung erbracht hat.
Liebe Grüße
Nico